zum Verbraucherinsolvenzverfahren
Die Verfahrenskosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens können gestundet werden. Selbst mittellose Schuldner können daher in den Genuß der Restschuldbefreiung kommen, sofern keine Versagensgründe vorliegen. (siehe auch Obliegenheiten Verbraucherinsolvenzverfahren) Erkundigen Sie sich hierzu genaustens...
Dabei zählen zu den Verfahrenskosten für ein Verbraucherinsolvenzverfahren sowohl die Kosten für die Bemühungen des Amtsgerichts, wie auch die Vergütung des Treuhänders. Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten werden Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden. Ausschlaggend ist hierbei die finanzielle Sitaution zum Zeitpunkt des tatsächlichen Eröffnungsbeschlusses Ihres Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf das Verbraucherinsolvenzverfahren sind nicht massgeblich, da sich ihre finanzielle Situation bis zur Eröffnung noch ändern kann.
Die Stundung der Verfahrenskosten ist kein Automatismus, der in jedem Fall eintritt. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit die Verfahrenskosten zu stunden an einige Rahmenbedingungen geknüpft.
Zunächst muss ein Antrag auf Insolvenz, wie auch der Antrag auf Restschuldbefreiung dem Gericht vorliegen. Desweiteren ist davon auszugehen, dass der Schuldner nicht aus eigenen finanziellen Mitteln das Verfahren tragen kann. Auch dürfen keine Versagensgründe für die Restschuldbefreiung vorliegen.
Der Schuldner ist verpflichtet dem Amtsgericht jegliche Änderungen seiner finanziellen Situation unverzüglich mitzueilen.
Hat der Schuldner durch falsche Angaben sich die Stundung der Verfahrenskosten erschlichen, kann das Gericht den Beschlus zur Stundung der Verfahrenskosten wieder aufheben. Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung der fälligen und vereinbarten Raten für die Verfahrenskosten schuldhaft nicht nach, wird die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen, und/oder der Schuldner kommt schuldhaft keiner angemessenen Erwerbstätigkeit nach, kann die Stundung der Verfahrenskosten widerrufen werden.
Lesen Sie auch:
Pfändbares - nicht pfändbares Einkommen
Schulden durch Mithaftung - Bürgschaft
Eidesstattliche Versicherung abgeben
Über uns: Hilfe bei Schulden
Welche Folgen hat der Insolvenzantrag?
Was sind die Vorteile einer Insolvenzbetreuung?
Was geschieht mit meinen Schulden
Darf ich gekündigt werden bei laufendem...
Darf ich mich selbstständig machen?
Was passiert mit meinem Auto?
Mir ist zuviel gepfändet worden...
Darf das Amt pfänden?
Was heißt Abweisung mangels?
Wo kann ich Hilfe beantragen?
Welche Pflichten habe ich?
Wie beantrage ich das?
Wir aktualisieren die Infos in Kürze.
Wir möchten hier ein offenes Selbsthilfe Forum installieren und Sie können sich gerne beteiligen.
Möchten Sie in Ihrer Stadt eine Schulden Selbsthilfegruppe gründen? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Schicken Sie uns einfach ein Mail.