Wer, ausser Rechtsanwälten vielleicht, braucht schon ein Gerichtsverfahren am Hals. Wenn irgendwie machbar, möchten wir die Dinge anders regeln. Eigeninitiative ist natürlich immer möglich, allerdings kennen wir als NICHT-Juristen viele Fallstricke nicht. Deshalb ist es wohl immer besser, man richtet sich an qualifizierte Berater.
Das größte Dilemma beim aussergerichtlichen Versuch der Schuldenregulierung war bei uns der fehlende Überblick der Gläubiger. Solche, die uns andauernd Rechnungen und Mahnungen sandten kannten wir, aber was war mit den kleinen Rechnungsbeträgen, die wir wegen eines Unzuges beispielsweise und der jahrelangen Verschleppung nicht kannten.
Zuerst holten wir Eigenauskunft bei der SCHUFA ein und dann machten wir uns auf die Suche nach den "schlafenden" Gläubigern. Einige hatten ja schon die Versuche aufgegeben, aber wir wollten Klarheit und was nützte uns eine Schuldenregulierung, die nicht alle Baustellen umfasste.
Schwierig, schwierig, aber machbar.
Die Schuldnerberatung wollte von uns eine Aufstellung der persönlichen Verhältnisse und Verbindlichkeiten. Darüber hinaus, wurde von allen Gläubigern eine aktuelle Aufstellung der Forderungen verlangt.
Die Forderungsaufstellung hat der Gläubiger kostenlos zu fertigen und aus dieser muß zu ersehen sein, wie sich die Gesamtforderung zusammensetzt und zwar in Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Diese Angaben über die bestehenden Verbindlichkeiten werden als Schuldenspiegel zusammengefaßt. D.h., jedem Gläubiger wird ein Anteil (Quote) an der Summe aller Verbindlichkeiten des Schuldners zugewiesen, wurde uns gesagt.
Selbstverständlich wollte unser Schuldnerberater eine detailierte Aufstellung unser Ein- und Ausgaben, wobei ihn unsere familiären Verhälltnisse ebenfalls interessierten. Wie hach ist das Einkommen, gibt es (stille) Reserven, was sind die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Miete, etc)
Es ging wohl darum, dass was zu verteilen war gerecht unter den Gläubigern aufzuteilen. Deshalb musste eine Quote errechnet werden.
Wie lange dieser aussergerichtliche Versuch dauert ist wohl von Fall zu Fall verschieden. Wir nehmen mal an, dass Schuldnerberatungen, vor allem solche die nichts kosten, uns recht schnell "vom Tisch" haben wollen. Schön wäre, wenn dem nicht so ist.
Unsere Erfahrung zeigt aber auch hier: haben die Berater erkannt, dass wir "gute Absichten" haben und selbst sehr kooperativ sind geben sie sich Mühe. Der gähnende oder alkoholisierte Schuldner braucht sich vermutlich nicht wundern, wenn die Motivation beim Gegenüber verschwindend gering ist.
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