Das hört sich doch schon mal gut an: Schuldenbereinigungsverfahren.
Im gerichtlichen Verfahren sollte der Schuldenbereinigungsplan einstimmig durch die Gläubiger angenommen werden. Das Gericht hat auf unseren Antrag hin (oder auf den Antrag eines Gläubiger) die Möglichkeit, die Zustimmung einzelner Gläubiger zu ersetzen, wenn zumindest die sogenannte „doppelte Mehrheit“ für den Plan bereits besteht. Unter doppelter Mehrheit versteht man, dass als die Hälfte der Gläubiger und mehr als die Hälfte des Kapitals, dem Plan bereits zugestimmt haben.
Kann keine Einigung über den Plan erzielt werden, oder ersetzt das Gericht die fehlende Zustimmung eines oder mehrere Gläubiger nicht, wird das Insolvenzverfahren von Amts wegen wieder aufgenommen.
Je ärmer der Schuldner ist, deesto schneller kann es gehen. Eine ganaue Zeitangabe kann hier wohl niemand machen. Die Gerichte sind bekanntlich überlastet, allerdings je schneller wir uns entscheiden unsere Schuldenprobleme zu lösen, desto früher können wir vielleicht wieder durchatmen.
Welche Folgen hat der Insolvenzantrag?
Was sind die Vorteile einer Insolvenzbetreuung?
Was geschieht mit meinen Schulden
Darf ich gekündigt werden bei laufendem...
Darf ich mich selbstständig machen?
Was passiert mit meinem Auto?
Mir ist zuviel gepfändet worden...
Darf das Amt pfänden?
Was heißt Abweisung mangels?
Wo kann ich Hilfe beantragen?
Welche Pflichten habe ich?
Wie beantrage ich das?
Wir aktualisieren die Infos in Kürze.
Wir möchten hier ein offenes Selbsthilfe Forum installieren und Sie können sich gerne beteiligen.
Möchten Sie in Ihrer Stadt eine Schulden Selbsthilfegruppe gründen? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Schicken Sie uns einfach ein Mail.