Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. Februar 2005 - XII ZR 114/03, ZVI 2005, 188ff entschieden, dass den Unterhaltsschuldner grundsätzlich eine Pflicht zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz trifft,
"wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen Kinder dadurch sicherzustellen, dass ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird."
Wenden Sie sich unbedingt an eine Schuldnerberatung, wenn Sie von diesem Thema betroffen sind.
Welche Folgen hat der Insolvenzantrag?
Was sind die Vorteile einer Insolvenzbetreuung?
Was geschieht mit meinen Schulden
Darf ich gekündigt werden bei laufendem...
Darf ich mich selbstständig machen?
Was passiert mit meinem Auto?
Mir ist zuviel gepfändet worden...
Darf das Amt pfänden?
Was heißt Abweisung mangels?
Wo kann ich Hilfe beantragen?
Welche Pflichten habe ich?
Wie beantrage ich das?
Wir aktualisieren die Infos in Kürze.
Wir möchten hier ein offenes Selbsthilfe Forum installieren und Sie können sich gerne beteiligen.
Möchten Sie in Ihrer Stadt eine Schulden Selbsthilfegruppe gründen? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Schicken Sie uns einfach ein Mail.