Schulden, so beenden Sie die Dispo-Falle
In der heutigen Zeit der Globalisierung gibt es kein Platz mehr für Menschlichkeit oder … Diese Intensivierung der globalen Beziehungen geschieht unter anderen auf der Ebene von Gesellschaften und Institutionen. Darunter auch die Banken!
Für die Banken gibt es kaum etwas Lukrativeres als den Dispositionskredit. Der Dispo kostet dem Bankkunden zwischen 10% bis 18%. Wenn man bedenkt, dass die Banken jedoch den ausgereichten Dispo nahezu kostenlos erhalten, so ist es nur verständlich, dass die Banken gerne möglichst viele Ihrer Kunden in die Dispo-Falle locken.
Der "Dispo" ist die Kurzbezeichnung für den Dispositions- oder Dispo-Kredit, der auch Überziehungskredit genannt wird. Dabei wird zwischen dem "eingeräumten" und dem "geduldeten" Dispo oder Überziehungskredit unterschieden.
Der eingeräumte Dispo: Eine jede Bank räumt dem Verbraucher automatisch einen Dispo ein, der ein persönliches Konto einrichtet und regelmäßig Einkommen wie Lohn, Gehalt oder Rentenzahlungen bezieht. Der Kontoinhaber muss jedoch Bonität haben und darf keinen negativen Schufa-Eintrag bzw. kein schlechtes Schufa-Scoring aufweisen.
Normalerweise wird ein Dispo-Rahmen von zwei bis drei Monatseinkommen eingeräumt.
Wer aber bei der Bank gleichzeitig Guthaben wie Festgeld, Tagesgeld usw. hat, schon länger ein "problemloser" Kunde ist und das Konto auch längere Zeit im Plus führte, erhält eher einen höheren Dispo-Rahmen.
Bei Kündigung des Dispos hat der Kunde keine Rechte: In der Regel räumen die Banken dem Kunden den Dispo-Kredit freiwillig und ohne besonderen Antrag oder Kreditvertrag ein. Dispo und geduldeter Überziehungskredit werden in den AGB so geregelt, dass die Bank den Dispo-Kreditrahmen nach freiem Ermessen jederzeit verringern oder sogar völlig aufheben kann. In letzterem Fall muss der Kunde sein Konto sofort aus den roten Zahlen bringen. Andernfalls wird ihm das Konto gekündigt.
Achtung: Jeder Dispo ist gefährlich. Er wird immer gerade dann gekündigt, wenn ihn der Kunde besonders braucht! Wer als Gehaltsempfänger den Dispo-Rahmen der Bank ausnutzt und dann arbeitslos wird oder als Selbstständiger kein regelmäßiges Gehalt mehr bezieht, dem sperren die Banken regelmäßig den bisherigen Dispo-Kreditrahmen. Oft erfolgt dies ohne vorherige Ankündigung. Laufende Abbuchungen wie Mietzahlungen werden dann "mangels Kontodeckung" blockiert und der Zinssatz auf den Höchstsatz, die "geduldete Überziehung" heraufgesetzt. Fast immer ist dies rechtens, da sich die Banken über die AGB gut absichern.
Daher ist es schon lange nicht mehr verwunderlich, dass man trotz jahrelanger treuer Verbindung zur Bank von heute auf Morgen, auch ohne Vorwarnung in den finanziellen Ruin gestürzt wird. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wie viel an Bargeld Sie in die Bank eingebracht haben.
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