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Schuldenfrei Leben Freiheit
3. Abschnitt

Das Restschuldbefreiungsverfahren

Mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Ankündigung der Restschuldbefreiung beginnt für den Schuldner die Wohlverhaltensperiode.

Vermögen des Schuldners

Da nun das vorhandene Vermögen des Schuldners bereits verwertet wurde und die Gläubiger außer Ihrer Quote an dem Pfändungsbetrag des laufenden Einkommens keine weiteren Zahlungen mehr zu erwarten haben, kann der Schuldner über sein zukünftiges Vermögen nunmehr frei verfügen.

Auto, Mobiliar, Schmuck

Somit ist alles, was sich der Schuldner ab diesem Zeitpunkt an neuen Werten wie z. B. Auto, Mobiliar, Schmuck usw. anschafft, nicht mehr zugunsten der Befriedigung der Gläubiger pfändbar.

Abtretungserklärung des Schuldners

Während dieses Verfahrensabschnittes legt der Treuhänder die Abtretungserklärung des Schuldners (siehe auch Schulden) dem jeweils diesem Gegenüber zur Zahlung Verpflichteten vor (Arbeitgeber, Rentenkasse, Arbeits-, Sozialamt usw.) und verlangt den pfändbaren Teil der Bezüge an sich.

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung bewirkt, dass Forderungen sämtlicher Gläubiger, also auch derjenigen, die nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben, zukünftig nicht mehr durchsetzbar sind. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind nach wie vor Forderungen mit Strafcharakter und Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung, sofern diese zur Insolvenztabelle angemeldet wurde.

Insolvenzverfahren: Schritt für Schritt

 

 

Nützliche Tipps

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