Ist der Beschlusses über die Ankündigung der Restschuldbefreiung rechtskräftig, beginnt für uns Schuldner die Wohlverhaltensperiode, während dieser sollten wir ganz brav gewisse Regeln befolgen.
Unser vorhandene Vermögen wurde bereits verwertet. Die Gläubiger haben außer Ihrer Quote an dem Pfändungsbetrag des laufenden Einkommens keine weiteren Zahlungen mehr zu erwarten. Also können wir über unser zukünftiges Vermögen frei verfügen?
Somit ist alles, was wir ab diesem Zeitpunkt an neuen Werten wie z. B. Auto, Mobiliar, Schmuck usw. anschafft haben, nicht mehr zugunsten der Befriedigung der Gläubiger pfändbar hieß es weiter.
Während dieses Verfahrensabschnittes legt der Treuhänder die Abtretungserklärung des Schuldners (siehe auch Schulden) dem jeweils diesem Gegenüber zur Zahlung Verpflichteten vor (Arbeitgeber, Rentenkasse, Arbeits-, Sozialamt usw.) und verlangt den pfändbaren Teil der Bezüge an sich.
Die Restschuldbefreiung bewirkt, dass Forderungen sämtlicher Gläubiger, also auch derjenigen, die nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben, zukünftig nicht mehr durchsetzbar sind.
Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind nach wie vor Forderungen mit Strafcharakter und Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung, sofern diese zur Insolvenztabelle angemeldet wurde.
Erkundigen Sie sich zu allen Punkten bei Ihrem Schuldnerberater.
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