Wenn kein Insolvenzgläubiger während der sechsjährigen „Wohlverhaltensperiode“ einen erfolgreichen Versagungsantrag gestellt hat, kann uns das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilen.
Forderungen mit Strafcharakter und Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlungen werden hingegen nicht erlassen, hieß es.
Nun Ewigkeit sieht anders aus, auch wenn sie sich manchmal so anfühlt. Wir sind auf jeden Fall dankbar, dass es überhaupt die Möglichkeit solch einer Restschuldbefreiung gibt. Denn: selbstverständlich ist das nicht!
Auch hier können wir uns glücklich schätzen, wenn wir in einem Staat wie Deutschland leben, wenn wir bedenken, dass gestern noch (im Jahre 2010!) im TV verkündet wurde, dass im Iran ein Mensch zum "gesteinigt werden" verurteilt wurde, was vermutlich einige Gläubiger gerne mit uns Schuldnern machen würden, denn oftmals schlittern sie durch Zahlungsausfälle selbst in die Insolvenz!
Uns erging es so, dass wir die Zeit sinnvoll nutzten. Einige schulten um, und andere machten sich, nach guter Vorbereitung, selbständig. Die meisten von uns krempelten ihr Leben auch komplett um: anstatt dem Geld, Geltung und Prestige nachzuhecheln, widmeten sie ihr Leben dem, was sie am Liebsten taten und wo auch ihr Herz schlug.
P. S.: Die Restschuldbefreiung uns Schuldnern nur in Aussicht gestellt. Erst wenn wir die Restdauer der Wohlverhaltensperiode unbeanstandet durchlaufen haben, wird die Restschuldbefreiung mit separatem Beschluss verkündet. HEUREKA. Danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.
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