Bei einer Lohnpfändung oder Lohnabtretung muss der Arbeitgeber die vorgegebenen Pfändungsfreibeträge laut der aktuellen „Pfändungstabelle“ § 850c ZPO beachten. Die Pfändungsfreigrenze bei Schulden richtet sich u. a. auch nach der Anzahl der Unterhaltspflichtigen.
Die gesetzliche Unterhaltspflicht kann gegenüber Kindern, Eltern, Großeltern, Enkeln und Ehegatten bestehen, auch getrennt lebend oder geschieden. Unterhaltspflicht besteht auch gegenüber einem nicht verheirateten Elternteil, das ein Kind bis zum dritten Lebensjahr betreut und gegenüber eingetragenen Lebenspartnern.
Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen zählen natürlich nur die Personen, für die tatsächliche Unterhaltspflicht besteht und für die auch Unterhalt gezahlt wird.
Hinweis: Abrechnung des Arbeitgebers bei Lohnpfändung überprüfen!
Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Lohnpfändung verpflichtet. Der nicht pfändbare Teil wird manchmal zum Nachteil für den Arbeitnehmer unkorrekt ermittelt. Der Arbeitgeber sollte vor allen Dingen prüfen, ob bei der Ermittlung des Pfändungsbetrages alle Unterhaltspflichtigen gemäß der Pfändungstabelle berücksichtigt wurden.
Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein mit 0,5 eingetragener Kinderfreibetrag eingetragen ist, wird das bei der Lohnpfändung als ein voller Unterhaltsberechtigter behandelt.
Pfändbare und unpfändbare Zusatzvergütungen
In Ihrem Arbeitsvertrag können zusätzlich zu Ihrem regulären Gehalt Sondervergütungen vereinbart sein oder zusätzlich gewährt werden.
Manche unterliegen voll der Pfändung, andere nur teilweise oder gar nicht.
Achtung: Zuschläge! Voll pfändbar sind Zuschläge für Nacht-, Schichtarbeit, Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Essenszuschüsse und Geldwerte Vorteile für die private Mitnutzung eines Dienstwagens.
Nach §§ 850 a der Zivilprozessordnung sind folgende Arbeitseinkommen unpfändbar:
Keine Lohnpfändung oder Lohnabtretung von Beiträgen für die Altersvorsorge
Nicht pfändbar sind bei Arbeitnehmern:
Diese stehen dem Gepfändeten nämlich zum Pfändungszeitpunkt nicht zur Verfügung. Wird man beim VWL – Sparen nach sieben Jahren, oder erst im Rentenalter ausgezahlt, könnte der Gepfändete bereits über ein Verbraucherinsolvenzverfahren und der Restschuldbefreiung schuldenfrei sein.
Welche Folgen hat der Insolvenzantrag?
Was sind die Vorteile einer Insolvenzbetreuung?
Was geschieht mit meinen Schulden
Darf ich gekündigt werden bei laufendem...
Darf ich mich selbstständig machen?
Was passiert mit meinem Auto?
Mir ist zuviel gepfändet worden...
Darf das Amt pfänden?
Was heißt Abweisung mangels?
Wo kann ich Hilfe beantragen?
Welche Pflichten habe ich?
Wie beantrage ich das?
Wir aktualisieren die Infos in Kürze.
Wir möchten hier ein offenes Selbsthilfe Forum installieren und Sie können sich gerne beteiligen.
Möchten Sie in Ihrer Stadt eine Schulden Selbsthilfegruppe gründen? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Schicken Sie uns einfach ein Mail.