"Die Bank meinte meine Unterschrift wäre nur eine Formalität. Auch hat mich mein Mann so lieb gebeten, doch letzendlich auch bedrägt die Bürgschaft zu unterschreiben..."
Frauen erleiden durch Bürgschaften sehr häufig finanziellen Schiffbruch. In der Vergangenheit war es häufig noch so, dass der Mann einem Gewerbe nachging und die Frau die traditionelle Rolle übernahm.
Vom Unternehmen wenig Ahnung unterschreiben wir Bürgschaften und Schuldverpflichtungen, bei Kreditverträgen waren wir zweite Kreditnehmerin oder Bürgin und all das taten wir gerne, denn es ging ums uns und um unsere Familie. Wir unterschrieben, da es "lediglich um eine Formalität" handelte und stehen wir da, wie begossene PudelInnen.
Andererseits war und ist uns natürlich bewußt, dass Unterschriften immer Konsquenzen nach sich ziehen können. Was nützten uns die schlauen Hinweise "bloß nichts unterschreiben", wenn die Bank einfach darauf besteht, ansonsten gibt es kein Darlehen?
Hinterher sind wir nicht immer schlauer. Manchmal wussten, oder ahnten wir, dass solch eine Situation auf uns zukommen kann und nun ist es soweit, deshalb: zunächst die Ruhe bewahren. Möglicherweise gibt es Wege und Möglichkeiten, abseits unserer Gedankengebäude...
Hätten wir gedacht, dass eine Vereinbarung zur Mithaftung sittenwidrig sein kann?
Hat Frau da Worte ?! Selbst die Bürgschaftserklärung selbst kann mitunter sittenwidrig sein. Wir stellen uns vor, was wäre, wenn wir zu dem Zeitpunkt, als wir die Bürgschaft unterschrieben haben, gar nicht zahlungsfähig waren?
Haben Sie als Ehefrau oder nahe Angehörige eine Bürgschaft unterschrieben und waren zu dem Zeitpunkt gar nicht zahlungsfähig, so kann eine Sittenwidrigkeit bei der unterschriebenen Bürgschaft vorliegen.
Weitere Möglichkeiten wann eine Sittenwidrigkeit vorliegen kann sind:
Möglicherweise wurden wir mit erheblichem DRUCK dazu bewegt, die Bürgschaft zu unterschreiben?
Vielleicht wurde der Akt auch einfach nur verharmlost?
Frauen sollten wissen, dass sie für Schulden des Ehemanns nicht automatisch einzustehen haben, vor allem dann wenn Sie keine Unterschriften geleistet haben. Ausnahmen hierzu sind die sogenannten Geschäfte des täglichen Lebens. Dazu kann die Neuanschaffung einer erforderlichen Waschmaschine gehören, ebenso wie die Bestellung von Kinderkleidung im kleinen Umfang und im durchschnitten Preisniveau. In solchen und ähnlichen Fällen kann sich ein Gläubiger an beide Ehepartner wenden. Wobei solche Forderungen im Einzelfall auf jeden Fall von einer Schuldnerberatung geprüft werden müssen.
Hat ein Ehepartner Schulden bereits in die Ehe gebracht, haftet der neue Ehepartner nicht. Außer der Ehepartner steigt in diese Verpflichtungen durch einen neue Vertrag mit ein bzw. unterschreibt diesbezüglich eine Vereinbarung. Erfolgt diese Unterschrift nicht, bleiben die Altschulden allein beim die Schulden verursachenden Ehepartner.
Wir können nur darauf hinweisen, dass der Gang zu einer Schuldnerberatung möglicherweise weitere Vorteile bringt, als nur die Antworten auf o.g. Fragen. Rechtsanwälte können uns viel Ärger und vor allem Geld einsparen, und das Honorar kann ein hervorragendes Investment in die Zukunft sein.
Auf Grund unserer wirtschaftlichen Situation können wir unter Umständen die Beratungshilfe beim Amtsgericht bzw. über einen Beratungshilfeschein zur anwaltlichen Beratung in Anspruch nehmen :-)
Und noch was:
Häufig treten wir als alleinige KreditnehmerInnen auf, wenn der Partner, beispielsweise, nicht mehr kreditwürdig ist. Passiert es dann, dass zwei Menschen sich trennen, weil sie nicht zusammen gehören, bleiben womöglich wir auf Schulden sitzen?
Denn unsere Bürgschaft ist nicht mit der Trennung oder Scheidung erloschen, sondern erst wenn die Schuldverpflichtungen bezahlt sind. Somit bleibt ein Bürgschaftsvertrag von einer Scheidung oder Trennung unberührt und besteht weiter. In solchen Fällen sind wir ebenfalls gut beraten, wenn wir uns zeitig um einen Rechtsbeistand kümmern.
Schulden, die in der Ehe gemacht wurden, sind nicht automatisch gemeinsame Schulden.
Generell lässt sich sagen, dass Ehepartner nur dann von gemeinsamen Schulden ausgehen können, wenn auch tatsächlich beide sich gegenüber einem Gläubiger mit einer Unterschrift verpflichtet haben. Diese Fälle sind gegeben, wenn z.B beide Ehepartner einen Mietvertrag, einen Kreditvertrag oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Besitzen Ehepartner ein gemeinsames Konto sind die hier aufgelaufenen Schulden ebenfalls als gemeinsame Schulden zu sehen, selbst wenn nur einer der Partner die Schulden verursacht hat.
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