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Lohnpfändung

In der Regel verlaufen Pfändungen in bewegliche Vermögen fruchtlos. Daher folgen diverse andere Maßnahmen gegen Sie sowie z. B. eine Lohnpfändung.

Sollte Ihr Lohn gepfändet werden, so wissen Sie, dass Ihrem Arbeitgeber zumindest ein Pfändungs- Überweisungsbeschluss vorliegt.

Auch hier richtet sich die Pfändungsmaßnahme nach der Höhe des Einkommens (siehe Pfändungstabelle) und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen (Ehefrau, Kinder). Siehe auch Schulden.

Somit ist gewährleistet, dass der Gläubiger durch die Pfändungsfreigrenze nicht Ihren ganzen Lohn, sondern eben nur die pfändbaren Teile erhält. Die pfändbaren Teile werden vom Arbeitgeber anhand einer Tabelle ermittelt.

Eine solche Pfändungstabelle (Rechtsgrundlage ist § 850 c ZPO) erhalten Sie auch von uns. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht der Fall sein, kann die Pfändungsfreigrenze auch mit einem individuellen Gerichtsantrag (§ 850 f ZPO) höher bemessen werden.

Es besteht immer noch der Irrglaube eine Lohnpfändung gefährdet Ihren Arbeitsplatz. Das muss nicht sein. Sollte es in Einzelfällen einmal zu Schwierigkeiten kommen, so sind wir gerne bereit mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten, um diese auszuräumen.

Siehe auch:

Nützliche Tipps

Fragen und Beratung

Jede finanzielle Krise hat eine Chance verdient. Der Ausweg aus der Misere ist gar nicht so schwer. Mit etwas Disziplin und Ausdauer können Sie schon in wenigen Jahren schuldenfrei sein. Die Zeit lässt sich gut nutzen, um das Leben (komplett) neu zu ordnen. Sie haben nach der neuen Gestztesänderung allen Grund diesen Weg zu gehen, denn Sie werden während dieser Periode von den Gläubigern in Ruhe gelassen und können Ihr Leben frei gestalten... weiter

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Geld sparen

Wer sich mit Schulden rumplagt, muss sich zwangsläufig auch die Frage stellen, wie Geld eingespart werden kann. Auf die einfachsten Dinge kommt man oft nicht. Wir haben hier einige Tipps zusammen gestellt, die Ihnen vielleicht nützlich sind. Geld sparen

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