Schlechte Nachrichten hatten bei uns die seltsame Angewohnheit am Freitag Nachmittag einzutreffen. Dann, also, wenn man sich auf das Wochenende freut. Der Geldautomat streikte nicht, sondern unser Konto war gepfändet worden.
Nun, dies passierte nicht - aus heiterem Himmel. Es hatte sich im Vorfeld schon abgezeichnet: wer monatelang die Post mit den Rechnungen nicht öffnet, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Geldautomat plötzlich kein Geld mehr ausspuckt.
Nun hatten wir 14 Tage Zeit, bevor wir in noch größere Schwierigkeiten schlitterten.
Die Bank wird nach 14 Tagen, sollten wir nichts unternehmen, das gesamte Guthaben an den Gläubiger überführen. Bis dahin bleibt noch Zeit zum handeln. An die Bank brauchen wir uns zunächst noch nicht zu wenden, denn die kann an der Pfändung nichts ändern, schliesslich hat die Bank die Pfändung nicht veranlasst, ist jedoch gesetzlich zur Ausführung verpflichtet - falls wir nichts unternehmen.
Mit hilfe eines Antrages bei dem Amtsgericht, kann der unpfändbare Betrag auf dem Konto wieder freigegeben werden. Dafür müssen Sie mit Nachweisen bezüglich eventuell bestehender Unterhaltsverpflichtungen zum zuständigen Amtsgericht gehen und eine entsprechende Freigabe Ihres Kontos beantragen.
Mit dem gestellten Antrag erwirken Sie, dass die unpfändbaren Beträge, die sie zum Leben benötigen und die ihre Existenz sichern sollen, nicht an den Gläubiger abgeführt werden. Hier ist es wichtig so schnell wie möglich diesen Antrag zu stellen. Denn der Antrag ist generell nur innerhalb von 14 Tage nach Eingang der Pfändung bei der Bank stellbar und mit verstreichenden Tagen wird auch der Betrag, den Sie rein rechnerisch für den Monat noch zum Leben benötigen kleiner!
Für den Antrag beim Amtgericht auf Freigabe des Kontos brauchen Sie:
Das Amtsgericht informierte den pfändenden Gläubiger darüber , dass wir einen Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkünfte gestellt hatten. Hierzu musste der Gläubiger Stellung nehmen. Wir schilderten dem Amtsgericht, dass wir für den Lebensunterhalt, Miete und Heizkosten dringend Geld benötigen. Ein Rechtspfleger gab die dafür notwendigen Mittel dann frei.
Auch an dieser Stelle können wir einfach nur dankbar sein, dass wir in Deutschland leben..
Bei Pfändungen durch die Stadtkasse,die Agentur für Arbeit oder dem Finanzamt sind für die Aufhebung der Kontenpfändung scheinbar eigene Stellen (Vollstreckungsstellen) zuständig. Gott sei Dank, lagen aus dieser Ecke bei uns keine Pfändungen vor. Die Prozedur soll ähnlich sein, wie beim Gericht.
Achtung: Bei Bezug von Sozialleistungen gelten eigene Regelungen: Kontpfändung bei Sozialleistungen
Alles in allem ist eine Kontenpfändung überaus lästig und kompliziert (aus unserer Sicht).
Wir haben uns auch in diesem Punkt von der Schuldnerberatung sehr gut aufklären lassen. Vielen Dank im Nachinein. Wichtig war auch, dass wir uns alle Fragen -über Wochen - notiert haben, denn beim Termin selbst ist man so nervös, dass man mehr als die Hälfte vergisst.
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