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Schuldenfrei Leben Freiheit

Kontenpfändung

Wenn der Geldautomat die Auszahlung verweigert und die Bankkarte einzieht, kann eine Kontopfändung dahinter stecken. Dann bleiben den Betroffenen noch genau 14 Tage Zeit, bis es noch schlimmer wird.

Ihr Konto wurde durch einen Ihrer Gläubiger* gepfändet

*(Kreditinstitut, Inkassounternehmen, Rechtsanwalt, etc.)

Die Bank ist verpflichtet, das Guthaben ihres Kontos nach Ablauf von 14 Tagen an den pfändenden Gläubiger auszuzahlen. Leider hat die Bank keine Möglichkeit, an der Pfändung etwas zu ändern, da sie nicht das Institut ist, welches die Pfändung veranlasst hat.

Was diese Pfändung angeht, ist man geteilter Meinung. Fakt ist, dass der Schuldner kein großes Guthaben auf seinem Konto hat. Daher sehen wir in der Regel diese Art der Pfändung als reine Willkür an.

Kontofreigabe beantragen

Sollte Ihnen vom Gericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über Ihr Girokonto zugestellt wurden sein, lassen Sie sich von Ihrer Hausbank eine Kopie geben. Gehen Sie, damit sofort zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht und beantragen einen Kontofreigabe.

Pfandfreie Beträge

Bei der Kontenpfändung bleiben Ihnen die pfandfreien Beträge. Diese Freigabe (Beschluss) ist in der Regel sofort zum Mitnehmen bereit. Bei Antragstellung zur Freigabe der unpfändbaren Einkünfte sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:

  • den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss einen aktuellen Gehaltsnachweis,
  • einen aktuellen Kontoauszug aus dem die Miethöhe und Heizkosten etc. ersichtlich sind.

Das Amtsgericht wird dann den pfändenden Gläubiger darüber informieren, dass Sie einen Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkünfte gestellt haben.

Hierzu muss der Gläubiger zunächst Stellung nehmen. Wenn Sie aber für Ihren Lebensunterhalt, Miete, Heizkosten Geld benötigen, teilen Sie dies dem Amtsgericht sofort mit. In der Regel wird Ihnen der Rechtspfleger die für diese Ausgaben notwendigen Mittel umgehend freigeben.

Dies gilt nicht für Pfändungen durch die Stadtkasse, Arbeitsamt oder dem Finanzamt. Für die Aufhebung dieser Kontenpfändung sind die jeweiligen Stellen (Vollstreckungsstelle) selbst zuständig.

Sie müssten dann also dort den gleichen Antrag stellen wie bei Gericht, jedoch bei der jeweiligen Behörde selbst. Achten Sie zukünftig darauf, dass Sie keine Einzahlungen auf Ihrem Konto vornehmen, die nicht durch den Beschluss des Gerichtes freigegeben wurden!

Denken Sie bitte daran, das Sozialleistungen (Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe etc.) 7 Tage unpfändbar sind, also holen Sie Ihr Geld sofort von Ihrem Konto.

Allerdings ist eine Kontenpfändung immer mit viel Zeitaufwand verbunden. Eine bessere Lösung ist, wenn Ihnen ein Angehöriger ohne Schulden ein Konto auf seinen Namen eröffnet und gibt Ihnen eine Vollmacht.

Keine Gebühren akzeptieren

Auch wenn eine Kontosperrung für Geldinstitute einen Mehraufwand bedeutet, dürfen sie ihren Kunden dafür keine Gebühren berechnen. Bankkunden, denen derartige Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sie auch nachträglich zurückfordern.

 

Nützliche Tipps

Fragen und Beratung

Jede finanzielle Krise hat eine Chance verdient. Der Ausweg aus der Misere ist gar nicht so schwer. Mit etwas Disziplin und Ausdauer können Sie schon in wenigen Jahren schuldenfrei sein. Die Zeit lässt sich gut nutzen, um das Leben (komplett) neu zu ordnen. Sie haben nach der neuen Gestztesänderung allen Grund diesen Weg zu gehen, denn Sie werden während dieser Periode von den Gläubigern in Ruhe gelassen und können Ihr Leben frei gestalten... weiter

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