Schuldenselbsthilfe - Schulden - Probleme - Fragen ...

Schuldenfrei Leben Freiheit

Schulden - Kleinunternehmen

In vielen Fällen wird der Tatbestand - eines Unternehmens - in Schwierigkeiten, entweder als unangenehme Begleiterscheinung abgetan oder ganz ignoriert.

Mit allen möglichen Mitteln wird auf Geldeingänge säumiger Kunden gewartet, auf neue Aufträge, und auf die Zusage eines neuen Kredites. Und so wundert es nicht, wenn viele Betroffene durch Zögern und Unentschlossenheit den Zustand nicht verbessern, sondern erheblich verschlechtern.

Voraussetzung für das richtige Verfahren für natürliche Personen

Das Regelinsolvenzverfahren ist die eigentliche Verfahrensform für selbstständige Personen und ehemals wirtschaftlich selbstständig Tätige, die mehr als 19 Gläubiger haben und / oder ausstehende Löhne und Gehälter, offene Sozialversicherungsbeiträge etc. haben.

Zum besseren Verstehen

Das Regelinsolvenzverfahren mit anschließender Schulden Befreiung kann für alle ehemaligen Gewerbetreibenden eine Chance sein, die nach der Schließung ihres Gewerbes auf verschiedene  Verbindlichkeiten sitzen geblieben sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie jetzt ein Arbeitseinkommen beziehen oder soziale Leistungen erhalten.

Zahlungsunfähigkeit

Weiterhin ist dieses Verfahren recht sinnvoll, wenn die Selbstständigkeit noch besteht, Sie als Inhaber aber nicht mehr in der Lage sind Ihre Verpflichtungen gegenüber Ihren Gläubigern zu erfüllen und auch in absehbarer Zeit keine Besserung in Sicht ist § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit). Das Gleiche gilt auch, wenn absehbar ist, dass in nächster Zeit Zahlungen nicht mehr leistbar sind, § 18 InsO (drohende Zahlungsunfähigkeit).

In all diesen Fällen kann es besser sein ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen, als um jeden Preis das Gewerbe weiterzuführen. Ohne Zweifel ist das Regelinsolvenzverfahren einfacher und schneller als ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Denn nach dem Gesetz kann ein kleiner Fehler in den vorzulegenden Verzeichnissen im Verbraucherinsolvenzverfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Haftung

Bekannntlich ist der Inhaber einer Einzelfirma gleichzeitig der Geschäftsführer und haftet daher mit allem Privat- und Betriebsvermögen. Kann der Inhaber seine Schulden, egal ob aus dem privaten oder aus dem Arbeitsbereich nicht pünktlich bezahlen, so droht ihm die Zwangsvollstreckung. In diesem Fall wäre zunächst alles das pfändbar, was auch beim Privatmann pfändbar wäre.

Zwangsvollstreckung

Kommt es also zur Zwangsvollstreckung, was zwangsläufig passieren kann, wohin dann mit den Einzahlungen von Kunden, oder wie eigene Rechnungen bezahlen? Oft werden auch Erstattungen von Krankenkassen auf den Konten gepfändet, sodass der Schuldner dann seine oder die Rechnung des Arztes seiner Familienangehörigen nicht mehr bezahlen kann.

Kunden werden angezapft

Kommt es zur Zwangsmaßnahme, wird nach Kunden gefragt. Ziel der Gläubiger ist es die Forderungen auf Rechnungsausgleich bei Kunden direkt zu pfänden, also: Die Kunden sollen nicht mehr an den Selbstständigen bezahlen, sondern an den Gläubiger und das per Gerichtsbeschluss.

Da ist schnell klar, dass man so nicht arbeiten kann. Schließlich müssen auch eigene Rechnungen bezahlt werden, denn nicht aller Umsatz ist auch Gewinn, und nachdem die Kunden solche Gerichtsbeschlüsse erhalten, werden diese kaum noch neue Aufträge an Sie vergeben.

Eidesstattliche Versicherung

Auch die Abgabe, der eidesstattliche Versicherung wird, natürlich über die Schuldnerverzeichnisse, wie sie nicht alle heißen, verbreitet. Da bleibt es auch nicht aus, dass die Bank Ihren Kredit gleich ganz kündigt oder den Dispo streicht und der Lieferant nicht mehr auf Rechnung  liefert.

Wird dem Selbstständigen die private Versicherung gepfändet, dann hat er nichts mehr, dem Angestellten bleibt noch die gesetzliche Rente.

Also, was können Sie selbst tun?

Zunächst sollten Sie sich unbedingt einen genauen Überblick über ihre finanzielle Situation machen. Dabei überschauen Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Unterlagen. Eine Aufstellung über alle ihrer Gläubiger - Ihren Mitarbeitern, Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc. - und die jeweils geschuldete Summe, gibt Ihnen die nötige Transparenz um alle Schulden genauestens aufzulisten.

Vermögensaufstellung

Auch ist es wichtig, eine Vermögensaufstellung Ihres Betriebs genau durchzuführen.

Dazu gehören das Betriebsvermögen wie Einrichtungen, Warenbestände, Fahrzeuge, etc. und Ihre Forderungen gegen Kunden aus bislang nicht bezahlten Rechnungen.

Klären Sie Ihre Gläubiger über Ihre wirtschaftliche Lage auf und versuchen Sie, Ihre Schulden außergerichtlich zu bereinigen. Prüfen Sie dabei, wie viel finanzielle Mittel Sie zur Verfügung haben, um Ihre Verbindlichkeiten - eventuell auch durch Ratenzahlungen - tilgen zu können.

Teilerlass

Hier können Sie auch eine teilweise Tilgung anbieten und versuchen, für die restlichen Schulden einen Teilerlass zu erwirken. Schildern Sie Ihre Lage realistisch und versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können. Sollten ihre Gläubiger diesem nicht zustimmen, müssen Sie mit einem Insolvenzverfahren und / oder einigen Gerichtsverfahren rechnen

Auch Gläubiger können für einen Schuldner Insolvenzantrag stellen!

ACHTUNG: Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben Sie nur noch eingeschränkte Verfügung über Ihre Geschäfte...denn, bei einer Insolvenz mit laufendem Geschäftsbetrieb darf der Insolvenzverwalter nach seinem Ermessen handeln:

Hier ist es abhängig davon, in welcher Rechtsform Ihr Unternehmen betrieben wird: Sind Sie Einzelunternehmer beziehungsweise Freiberufler oder Geschäftsführer einer GmbH (juristische Person)?

Keine Antragspflicht besteht nämlich für natürliche Personen (Kleingewerbetreibende, eingetragene Kaufleute) und Personengesellschaften (wie bspw. BGB-Gesellschaften, OHG, KG). Sie können jedoch freiwillig Insolvenz beantragen.

Anstelle eines Insolvenzantrages könnten Sie Ihr Unternehmen auch einfach abmelden.

Also bevor Sie einen dieser Schritte einschlagen, ist für Sie so einiges zu beachten!

Gehen wir einmal etwas näher auf bestimmte Fragen ein die wir im Laufe der Zeit als Erfahrungswerte sammeln konnten:

Wie halten Sie Ihren Ehegatten aus allem raus?

Hier gilt: für Schulden des anderen muss der Ehegatte - unabhängig vom Güterstand und Verdienst - nicht einstehen, sofern er nicht mit unterschrieben hat.

Für die Kosten des Insolvenzverfahrens (durchschnittlich ca. 2.300 €.) kann es aber sein, dass der verdienende Ehegatte aufkommen muss.

Achten Sie also in ihrem gemeinsamen Interesse darauf, dass Ihr Ehegatte nirgendwo mit unterschreibt. Sollte es bereits dazu gekommen sein, sollten Sie sich vor dem Insolvenzverfahren beraten lassen.

Was ist zu beachten, wenn Ihr Geschäftskonto gepfändet ist?

Als natürliche Person (Einzelunternehmer oder Freiberufler) haben Sie es leicht. Sie eröffnen ein neues Konto auf Ihren privaten Namen und teilen, das neue Konto Ihren Geschäftspartnern mit.

Bis zur nächsten eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) bleibt das neue Konto unentdeckt, dann allerdings müssen Sie es angeben.

Welche Pfändungsgrenzen gelten für den Unternehmer?

Da der Pfändungsschutz nur für Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit vorgesehen ist und das Einkommen des Unternehmers aus Zahlungseingängen besteht, unterliegen Sie diesem Pfändungsschutz nicht.

Wird dem Unternehmer selbst das lebensnotwendige Einkommen gepfändet, muss er bei Gericht den Vollstreckungsschutz beantragen. Steht eine Pfändung Ihres Einkommens bevor, sollten Sie besser gleich Insolvenz anmelden, um vor der Kahlpfändung geschützt zu sein.

Was kann ich bei Steuerschulden und nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen tun?

Steuerschulden sind nicht unbedingt gefährlich. Erfahrungsgemäß lassen die Finanzämter selbst rückständige Umsatzsteuer mit in die Restschuldbefreiung gehen.

Sind Sie jedoch verheiratet und lassen sich gemeinsam veranlagen sollten Sie bei der Einkommenssteuer aufpassen! Bei gemeinsam veranlagten Einkommenssteuern darf das Finanzamt auf Ihren Ehepartner zurückgreifen und von ihm die volle Einkommenssteuer verlangen.

Sofern Sie Mitarbeiter im Unternehmen haben, sind für Sie aber nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge gefährlicher. Denn nicht bezahlte Arbeitnehmeranteile stehen unter Strafe und gelten zu dem als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung. Die Folge, diese Beiträge sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Eine rechtzeitige Antragstellung verhilft Ihnen aber nicht nur zu einem Neuanfang, sie verhindert auch zudem die Gefahr von strafbaren Handlungen im Vorfeld einer Insolvenz.

Am besten Sie vermeiden rückständige Beiträge bei den Sozialversicherungen.

 

Nützliche Tipps

Fragen und Beratung

Jede finanzielle Krise hat eine Chance verdient. Der Ausweg aus der Misere ist gar nicht so schwer. Mit etwas Disziplin und Ausdauer können Sie schon in wenigen Jahren schuldenfrei sein. Die Zeit lässt sich gut nutzen, um das Leben (komplett) neu zu ordnen. Sie haben nach der neuen Gestztesänderung allen Grund diesen Weg zu gehen, denn Sie werden während dieser Periode von den Gläubigern in Ruhe gelassen und können Ihr Leben frei gestalten... weiter

sorgenfrei ins neue jahr

schuldenfrei

Geld sparen

Wer sich mit Schulden rumplagt, muss sich zwangsläufig auch die Frage stellen, wie Geld eingespart werden kann. Auf die einfachsten Dinge kommt man oft nicht. Wir haben hier einige Tipps zusammen gestellt, die Ihnen vielleicht nützlich sind. Geld sparen

Sponsoring / Werbung

Schulden und Insolvenz

Zahlreiche Fragen und Antworten finden Sie auf Schulden Insolvenz Info, unserem Partnerportal. Sie können sich allerdings auch an uns wenden, Adresse und Ansprechpartner finden Sie ganz unten.

Arbeitssuche

Besuchen Sie das Forum Arbeit, wenn Sie Fragen zu ihrem Job haben, oder eine Stelle suchen. Sie finden dort wichtige Tipps zu Stellensuche, Jobbörsen, Weiterbildung und Arbeitsrecht.

Werbung Hinweis

Schuldenselbsthilfe hat keinen Einfluß auf die eingeblendeten Werbeinhalte. Wir hoffen, Sie haben Verständnis, dass wir diese Hilfeseite nicht komplett werbefrei gestalten können. Danke.

Arbeiten im Ausland

Haben Sie schon mal daran gedacht im Ausland zu arbeiten? Gerade Österreich ist momentan bei deutschen Jobsuchenden sehr beliebt.

Themen

Demnächst:

  • Insolvenzantrag

    Welche Folgen hat der Insolvenzantrag?

    Insolvenzbetreuung

    Was sind die Vorteile einer Insolvenzbetreuung?

    Schulden und Heirat

    Was geschieht mit meinen Schulden

    Kündigung

    Darf ich gekündigt werden bei laufendem...

  • SelbstÄndig machen

    Darf ich mich selbstständig machen?

    PKW und Schulden

    Was passiert mit meinem Auto?

    PfÄndung

    Mir ist zuviel gepfändet worden...

    HARTZ IV

    Darf das Amt pfänden?

  • Schulden

    Was heißt Abweisung mangels?

    Beratungshilfe

    Wo kann ich Hilfe beantragen?

    Zahlungsunfähigkeit

    Welche Pflichten habe ich?

    Prozesskostenhilfe

    Wie beantrage ich das?

Wir aktualisieren die Infos in Kürze.

Selbsthilfe

Wir möchten hier ein offenes Selbsthilfe Forum installieren und Sie können sich gerne beteiligen.

Selbsthilfegruppe

Möchten Sie in Ihrer Stadt eine Schulden Selbsthilfegruppe gründen? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Schicken Sie uns einfach ein Mail.