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Insolvenz Kosten?

Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten

Bei einer privaten Insolvenz fallen Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten an. Die Gerichtskosten werden auf Antrag, den man immer stellen sollte, gestundet.

Außergerichtliche Kosten

Zu den außergerichtliche Kosten, war es in allen Bundesländern bisher so, dass man im Falle eines niedrigen Einkommens über einen vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen konnte.  In einigen Bundesländern ist dies auch immer noch so.

Rechtsschutzversicherungen

Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Gebühren nicht. Sofern man aber ohnehin bereits Raten an Gläubiger bezahlt, um seine Schulden zu begleichen, die man nach der Pfändungstabelle eigentlich nicht bezahlen müsste und deren Zahlung man daher sofort mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens einstellt, kann man die Gebühren aber eventuell in monatlichen Raten aufbringen.

Neuschulden

Für Neuschulden, die erst nach dem Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses im privaten wie im beruflichen Bereich des Schuldners begründet wurden, gibt es als Nachinsolvenzschulden selbstverständlich keine Restschuldbefreiung.

Insolvenzverfahren: Schritt für Schritt

 

 

Nützliche Tipps

Fragen und Beratung

Jede finanzielle Krise hat eine Chance verdient. Der Ausweg aus der Misere ist gar nicht so schwer. Mit etwas Disziplin und Ausdauer können Sie schon in wenigen Jahren schuldenfrei sein. Die Zeit lässt sich gut nutzen, um das Leben (komplett) neu zu ordnen. Sie haben nach der neuen Gestztesänderung allen Grund diesen Weg zu gehen, denn Sie werden während dieser Periode von den Gläubigern in Ruhe gelassen und können Ihr Leben frei gestalten... weiter

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Geld sparen

Wer sich mit Schulden rumplagt, muss sich zwangsläufig auch die Frage stellen, wie Geld eingespart werden kann. Auf die einfachsten Dinge kommt man oft nicht. Wir haben hier einige Tipps zusammen gestellt, die Ihnen vielleicht nützlich sind. Geld sparen

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