Inkasso hört sich ähnlich furchteinflösend ein, wie Gerichtsvollzieher. Während der Gerichtvollzieher jedoch für den Staat arbeitet, bietet das Inkassounternehmen Gläubigern eine Dienstleistung an, nämlich Forderungen einzutreiben.
Während wir für Gerichtsvollzieher sogar noch ein Herz haben, siehe Gerichtsvollzieher, sind wir bei gewerblichen Geldeintreibern nicht ganz so mitfühlend. Was muss es für ein Job sein, denjeniger die sowieso schon am Boden liegt, zu drohen? Wie können Angestellte von Inkassounternehmen überhaupt ihre Freizeit genießen, wenn ihr Geschäftsfeld hauptsächlich das Leid der Anderen ist? Manchmal fragen wir uns, wie ein Mensch überhaupt auf die Idee kommen kann für ein Inkassounternehmen zu arbeiten?! In diesem Zusammenhang stellt sich uns die überaus interessante Frage, ob diese Beruftsgruppe sadistische, oder eher masochistische Züge aufweist?
Wie dem auch sei, wir müssen mit diesen Geldeintreibern zurecht kommen. Denn wenn wir den Forderungen ausweichen, werden diese größer und weiterer Ärger steht ins Haus. Viele Verbraucher reagieren verunsichert, wenn sie Post eines Inkassounternehmens im Briefkasten finden und sich plötzlich einer unbekannten Forderung ausgesetzt sehen.
Als wir Zahlungsaufforderungen erhielten prüften wir zunächst den Anspruch sorgfältig und ließen uns im zweiten Schritt eine Forderungsaufstellung zukommen. Weiter hatten wir Anspruch auf die Abtretungserklärung oder die Geldempfangsvollmacht – unterschrieben vom Gläubiger.
Waren wir der Meinung die Forderung war unberechtigt, haben wir dies in knapper Schriftform zum Ausdruck gebracht und dem Inkassounternehmen zugestellt.
Uns kam auch zu Ohren, dass Gläubiger nicht immer die Inkassogebühren bezahlen müssen, aber hierzu erkundigten wir uns schließlich bei einer anerkannten Schulderberatung.
Weiter unten eine knappe Schilderung, dass es auch durchaus freundliche Inkassounternehmen gibt, aber es gab schon Geschichten, da dreht es einem richtig den Magen um, wie etwa nächtlicher Telefonterror, oder aufdringliche Mitarbeiter, die die Wohnung trotz Aufforderung nicht verlassen wollen, oder gar die üblen Drohungen mit der SCHUFA am Zeigefinger.
Ganz einfach: Die Aufsichtsbehörde von Inkassounternehmen ist der Präsident des zuständigen Amts- oder Landgerichts und genau dort landen unsere Beschwerden in solchen Fällen!
Wir haben sehr häufig auch gute Erfahrungen mit Inkassounternehmen gemacht. Hielten wir Termine ein, auch telefonische (Rückruf), hoben wir uns bereits von der Masse, der unzuverlässigen Gläubiger ab. Dies kreiert Vertrauen, was widerum eine gute Basis für Verhandlungen ist.
Ihr Schuldnerberater kann Ihnen zu diesem Thema viele nützliche Tipps geben.
P.S.: Ab dem Tag, als wir die Gläubigerpost nicht mehr ungeöffnet zur Seite legten, oder wegwarfen, änderte sich die ganze Welt für uns. Dies war der Anfang eines schuldenfreien Lebens, eines Lebens in Freiheit und Selbstvestimmung! Sie glauben das nicht?
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