Es gibt wohl wenige Beamte, die einen derart furchteinflößenden Ruf haben. Warum eigentlich?
Gerichtsvollzieher sind in erster Linie Menschen, die auch nur ihr Leben bewältigen. Sie haben ebenfalls private "Baustellen" und Probleme. Somit ist deren Fokus in der Regel auf die eigenen Schwierigkeiten gerichtet.
Deneben haben sie noch einen Job, der ihnen den Lebensunterhalt sichert. Unsere Situation tangiert den Gerichtsvollzieher nicht wirklich, diesen Eindruck haben wir zumindest.
Er verrichtet also seine Arbeit und die meisten seiner Zunft wünschen sich vermutlich eine stressfreie Tätigkeit.
Nun kommen wir mit unseren Dramen! Verständlich, denn für uns ist die Zahlungsunfähigkeit nichts geringeres. Bleiben wir doch einfach mal ruhig und gehen davon aus, dass den Gerichtsvollzieher unsere persönliche Situation nicht interessiert.
Unterhalten wir uns NORMAL mit ihm, gehen wir nicht gleich auf Konfrontation bzw. Verteidigungshaltung, dann wird der Beamte nett und zuvorkommend mit uns umgehen. Stellt dieser nun auch noch fest, das wir ihm nicht das Blaue vom Himmel lügen, wird er uns vielleicht sogar bei unseren Problemen behilflich sein!
Dabei wird er natürlich im Rahmen des Gesetzes handeln, andererseits ist er selbst Mensch und Menschen geben aufrichtigen Menschen normalerweise eine aufrichtige Meinung.
Wer aus der Rolle fällt, und beispielsweise Termine einhällt, hinterlässt schon mal einen guten Eindruck. Jeder Gerichtsvollzieher dürfte es Leid sein den Schuldnern hinterher zu laufen. Sollte er Sie nicht antreffen, hinterlässt er eine Nachricht mit einer Terminvorgabe. Nach zwei erfolglosen Versuchen, um in Ihre Wohnung zugelangen hat er die Möglichkeit, eine Durchsuchungsanordnung für Ihre Wohnung zubesorgen. Wozu das Versteckspiel?
Wir haben an anderer Stelle bereits erwähnt, dass das Dilemma des Vertuschens, Verschweigens und das ganze Versteckspiel rund um die Schuldensituation oftmals stärker belastet als die Schulden selbst. Von den Lügengebäuden, die daraus resultieren ganz zu schweigen.
Kennen unsere Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitgeber, ja auch die Nachbarn unser Dilemma, dann müssen wir uns nicht weiter verstecken und schämen. Was solls! Wir haben gerade solch ein Problem. Na und? Andere Menschen haben auch Probleme, vielleicht andere, aber diese werden auch häufig sinnsol vertuscht, oder noch schlimmer: geschönt.
Ist die Katze mal aus dem Sack lebt es sich viel unkomplizierter. Das Beste daran: Ihre Mitmenschen werden vor ihnen einen Riesen Respekt haben, wenn sie sich wieder mit erhobenem Haupt aus dieser Misere befreit haben. Viele Schuldner kämpfen jahrelang um ihren Status, anstatt einfach mal loszulassen und zu sagen: O.K. da ist was schiefgelaufen, machen wir nun mal reinen Tisch und dann packen wir das Leben in finanzieller Sicht neu an.
Dramen von Prominenten können wir täglich in der Presse verfolgen. Wer erinnert sich noch an den alkoholkranken Berliner Schauspieler? Ganz Deutschland fieberte mit, ob er seine Alkoholsucht überwindet. Als er trocken war, hieß es bei vielen heimlich und unter vorgehaltener Hand: "WOW, ich wünschte ich hätte das geschafft!"
Angriff ist bekanntlich die Beste Verteidigung. Wir können uns vor dem Gerichtsvollzieher verstecken, oder ihn auch um einen Termin, samt Kaffee und Gebäck, bitten. Dies wird er - so hoffen wir - nicht als Bestechzngsversuch auslegen, soviel Menschlichkeit sollte eigentlich möglich sein?!
Wen der Gerichtsvollzieher mit Hilfe Dritter Ihre Wohnung zwangsöffnen lässt entstehen natürlich weitere Kosten und dann wird es unserer Meinung nach erst richtig peinlich. Ist es da nicht besser ihn freiwillig in die Wohnung zu lassen?
Wenn der Gerichtsvollzieher die Wohnung durchsucht kann er natürlich auch einen Blick in Keller, Garage, Hof, Garten sowie Arbeits- und Geschäftsräume werfen.
Der Staat, bzw. die Gesetzgebung, ist unserer Ansicht nach human. Erkundigen Sie sich bei der Schuldnerberatung was konkret der Gerichtsvollzieher bei Ihnen pfänden kann. Hier eine Liste aufzuführen wäre sinnlos, zudem möchten wir auf dieser Homepage nicht beraten.
Verlassen Sie sich nicht auf Informationen im Internet, sondern holen sie die Information bei Ihnen vor Ort bei der zuständigen Stelle ein. Es kann doch nicht so schwer und aufwendig sein? Und bitte schicken Sie uns keine Anfragen mit dem Inhalt: "Kann der Gerichtsvollzieher meine wertvolle Briefmarken- oder Goldmünzensammlung pfänden?"
Bevor sie, werter Leser, nun diese Frage oben beantworten: Es ist nicht relevant, was wir vermuten, relevant ist das Gesetz und dieses können nur qualifizierte Leute interpretieren!
"Aber der Bassverstärker gehört doch meiner Großmutter". Der Gerichtsvollzieher prüft nicht, wem was gehört in der Wohnung. Er vermutet, dass alle Sachen, die sich in der Wohnung des Schuldners befinden, auch ihm gehören. Oder würden Sie etwas anderes vermuten? Wenn offensichtlich ist, dass der Gegenstand nicht Eigentum des Gepfändeten ist, wird er diese Gegenstände auch nicht pfänden wollen, oder?
Fremdes Eigentum sollen wir vor Ort belegen können, sagte man uns, in Form von Rechnungen, Belegen etc. und damit der eigentliche Eigentümer nicht die Strapaze einer sogenannten Drittwiderspruchsklage vor Gericht durchsetzen muss, haben wir schlicht dafür gesorgt, dass sich ausschließlich unsere Gegenstände in unserem Haushalt befinden. Basta!
Nun der Gerichtsvollzieher wird in einer Wohn- oder eheähnlichen Gemeinschaft wissen wollen, wem was GEHÖRT. Wir haben das so geregelt, indem wir uns mit dem Gerichtsvollzieher geredet haben.
Wir müssen keine Auskunft geben.
Bei einer eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid), müssen wir alles wahrheitsgemäß angeben und sollten wirklich nichts vergessen. Aber lassen Sie sich einfach mal bei einer seriösen und anerkannten Schuldnerberatung beraten; auch wenn wir uns ständig widerholen.
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