Der Schuldner kann bei drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzantrages und Restschuldbefreiung stellen.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann.
Von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist ein Schuldner dann, wenn dieser voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Schulden im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Die Restschuldbefreiung kann jede natürliche Person, also alle Privatpersonen - im Gegensatz zu juristischen Personen wie z. B. eine GmbH, AG usw. - beantragen.
Das Verbraucher-Insolvenzverfahren ist eine abgeschwächte Version des Regel- Insolvenzverfahrens, das weiterhin den Unternehmern vorbehalten ist.
Demnach sind Verbraucher im Sinne des Gesetzes Arbeitnehmer, Landwirte, Studenten, Soldaten, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger usw.
Der Restschuldbefreiung ist also das gerichtliche Insolvenzverfahren vorgeschaltet, das ausschließlich der Verwertung des Vermögens des Schuldners und der Verteilung des daraus erzielten Erlöses an die Gläubiger zur zumindest teilweisen Befriedigung deren Forderungen dient.
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