Ein eigenes Unternehmen zu gründen ist ein großes Vorhaben, das mit viel Vorbereitung und Planung verbunden ist. Neben einer zündenden Geschäftsidee und einem Namen für das neue Unternehmen muss ein Existenzgründer noch viele weitere Einzelheiten bedenken und zahlreiche Entscheidungen treffen. Dazu gehören zum Beispiel auch ein guter Standort für die neue Firma, die Planung von Marketingstrategien und Verkaufstaktiken, Stellenanzeigen für potenzielle Mitarbeiter inklusive des anschließenden Bewerbungsverfahrens und vieles mehr.
Ein ganz wichtiger Punkt bei all diesen Überlegungen ist die Finanzierung des Vorhabens. Falls der Existenzgründer nicht über genügend Ersparnisse verfügt, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu finanzieren, wird er gezwungen sein, einen Kredit aufzunehmen. Doch es gibt verschiedene Fördermittel des Bundes und der einzelnen Bundesländer in Deutschland, die dabei behilflich sein können, die Schulden bei der Existenzgründung gering zu halten.
Bei den Fördermitteln handelt es sich entweder um zinsgünstige Darlehen oder um Zuschüsse, die für eine geplante Selbstständigkeit beantragt werden können. Im Internet finden Existenzgründerim Gründerlexikon viele weitere Ratschläge und Hinweise rund um Existenzgründung und Selbstständigkeit. So erfährt man durch das Gründerlexikon zum Beispiel, dass schon die Beratung für einen Existenzgründer durch finanzielle Zuschüsse der Bundesländer unterstützt wird. Weitere Informationen über diese Zuschüsse erhält ein Existenzgründer zum Beispiel bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer oder bei der für seinen Beruf zuständigen Handwerkskammer. Ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit gemacht, erhält der Jungunternehmer auch in den ersten fünf Jahren nach der Existenzgründung weitere Zuschüsse, um sich beraten zu lassen oder an speziellen Schulungen teilzunehmen, die ihm bei der erfolgreichen Führung seines Unternehmens behilflich sein können. Dieses spezielle Förderprogramm, das vom Bund und dem Europäischen Sozialfonds angeboten wird, nennt sich Gründercoaching Deutschland (GCD).
Um einen Kredit für eine erste Betriebsausstattung oder Geschäftseinrichtung aufzunehmen oder zur Finanzierung anderer Vorhaben im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit, sollten sich Existenzgründer an ihre Hausbank wenden, um einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Hier werden besonders zinsgünstige Kredite für Existenzgründer vergeben.
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit wechselt und zuvor Arbeitslosengeld I bezogen hat, kann bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen, der für maximal 15 Monate gezahlt wird. Auch Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II erhalten eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit in Form eines Einstiegsgelds.
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