Lohnpfändung - pfändbares Einkommen
Unabhängig von den Folgen einer Lohnpfändung haben viele von uns einfach Angst vor dem Arbeitgeber "das Gesicht zu verlieren". Wir sind stolz auf unsere Stärken, und, vor allem dem Arbeitgeber, möchten wir demonstrieren, wie gut wir sind. Schwächen und Defizite haben da keinen Platz?! Richtig?
Uns ist kein Arbeitgeber bekannt, der nicht selbst schon einem finanziellen Engpass hatte! Dies ist im Geschäftsleben völlig normal. Diejenigen, die den Kopf in den Sand stecken, werden die Krise nur schwer meistern, die Anderen, die Farbe bekennen und rechtzeitig selbst tätig werden, haben hingegen gute Chancen die Misere schon bald hinter sich zu lassen.
Mut zur Wahrheit.
Stärke ist, wenn wir die Dinge beim Namen nennen können. Am Besten bevor, die schlechten Nachrichten ans Tageslicht kommen. Wir führten ein Gespräch mit unserem Vorgesetzten, bevor die Lohnpfändung beim Arbeitgeber eintraf und schilderten unsere Situation. Siehe da, der Arbeitgeber hatte nicht nur VOLLSTES Verständnis, wie er sagte, er fragte sogar, ob sein Rechtsanwalt behilflich sein könne?!
Wir schäuen häufig die Kosten für eine Rechtsberatung, zum Einen natürlich auch, weil vielen von uns einfach das Geld fehlt, allerdings gibt es auch kommunale oder karritative Einrichtungen, die uns viele Fragen schnell und zuverlässig beantworten können. Guter Ratschlag muss nicht teuer sein :-)
In unserem Fall half der Rechtsanwalt des Chefs, was jedoch viel wichtiger war, wir hatten keine Angst mehr vor der Konfrontation mit dem Arbeitgeber, wenn die Lohnpfändung eintrifft.
Unser Arbeitgeber musste die vorgegebenen Pfändungsfreibeträge laut der aktuellen „Pfändungstabelle“ beachten. Die Pfändungsfreigrenze richtet sich scheinbar u. a. nach der Anzahl der Unterhaltspflichtigen. Wie ist es mit Kindern, Eltern, Großeltern, Enkeln und Ehegatten, getrennt lebend oder geschieden, all das wird Ihnen ein Schuldnerbarater sagen können, denn wir können Sie nicht beraten.
Im Internet kursieren viele Informationen und Gerüchte, aber letztendlich kann Sie nur ein Schuldnerberater, oder Fachanwalt richtig beraten.
Es ist in jedem Fall sinnvoll, bei Lohnabretung bzw. Pfändung die Abrechnung des Arbeitgebers zu überprüfen! Bei uns war sie zunächst nicht ganz richtig, was aber sicher nicht absichtlich geschah. Die Gesetze, Verordnungen, etc. sind heutzutage sehr komplex, da schleicht sich schnell mal ein Fehler ein.
Pfändbare und unpfändbare Zusatzvergütungen
Es tat natürlich weh: es wurden auch Sondervergütungen, wie Zuschläge für Nacht-, Schichtarbeit, Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gepfändet.
Unpfändbar war hingegen
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