Wie schon erwähnt, ist die eidesstattliche Versicherung auch -kurz eV genannt- der frühere Offenbarungseid.
Die eidesstattliche Versicherung wir dem Schuldner im Beisein des Gerichtsvollziehers abgenommen. Da der Gerichtsvollzieher tunlichst den Fragebogen fertigstellen möchte, erwartet er von Ihnen, dass Sie alle Fragen sofort beantworten.
Bei dem umfangreichen Fragen ist es nicht zwingend notwendig diese sofort zu beantworten.
Denn Ungenauigkeiten, vergessene Tatbestände oder gar falsche Angaben können strafrechtlich verfolgt werden.
Auch wird die Abgabe der eidesstattliche Versicherung in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Diese Eintragung wird nach 3 Jahren wieder gelöscht unabhängig davon, ob die Schuld bezahlt ist oder nicht. Auch wird diese Eintragung der Schufa mitgeteilt und die Schufa übernimmt diese Daten in Ihre Auskünfte.
Da die eidesstattliche Versicherung nur den Momentanzustand am Tage der Abgabe der eidesstattliche Versicherung bildet, müssen Sie die danach erworbenen Vermögenswert nicht erneut anmelden. So auch eine erneute Arbeitsaufnahme nicht. Der Gläubiger kann die eV alle 2 Jahre verlangen. Andere Gläubiger, die innerhalb der 2 Jahresfristen die Abgabe der eV verlangen, bekommen eine Abschrift der schon Abgegebenen eV.
Eine eidesstattliche Versicherung ist nicht das Ende der Welt, wie viele vielleicht meinen mögen, daher bringt es rein gar nichts sich der Sache zu entziehen oder herumzutricksen, was im übrigen nur zum Haftbefehl führen könnte.
Sicherlich kann Ihre Kreditwürdigkeit hierbei schon sehr stark leiden. Es kann sogar vorkommen, das bei einem Dispokredit die Bank auf Sie zukommt und den Dispo zurückfordert. Auch können andere Dienstleistungen Dritter Ihnen versagt werden, was aber auch unter Umständen bei einer eidesstattliche Versicherung für Sie dienlich sein kann.
Angenommen Ihr Dispokredit würde Ihnen weiterhin zur Verfügung stehen und Sie würden den Überziehungsrahmen sprengen, also weitere Schulden machen, damit kann man sehr schnell den Verdacht des Betruges erwecken.
Man sollte bei einer eingetragenen eidesstattliche Versicherung alle bargeldlosen Geschäfte von sich weisen, damit nie der Verdacht des Betruges aufkommen kann, sollten Sie einmal Ihre Verbindlichkeiten nicht nachkommen können.
Eine Strafanzeige wegen Betruges macht sich auch ohnehin bei einem möglichen Insolvenzverfahren nicht gut, da Sie darauf keine Restschuldbefreiung erhielten.
Also im Grunde bietet die Abgabe der eidesstattliche Versicherung sicherlich mehr Positives als Negatives. Für 2 Jahre sind dem Gläubiger die Hände gebunden. Dies sind doch die besten Voraussetzungen um Verhandlungen zu führen.
Hierdurch haben wir auch weit mehr Möglichkeiten durch Vergleichsverhandlungen oder Einmalzahlungen die Forderungen zu drücken.
Zum besseren Verstehen: Die Schulden muss man weiterhin bezahlen und Ruhe hat man erst recht nicht. Denn machen wir uns nichts vor, der Gläubiger erfährt möglicherweise erst durch die eidesstattliche Versicherung von Ihrem Arbeitsplatz, Konto, Auto oder einer Lebensversicherung .
Natürlich wird der Gläubiger diese Kenntnis im Anschluss an die eidesstattliche Versicherung nutzen, um diese Dinge auch zu pfänden.
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